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Datum: 17.12.2025
Aktenzeichen: 15 Ca 2720/25
Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung vom 07.04.2025 nicht zum 31.07.2025
aufgelöst worden ist.
2. Der Antrag der Beklagten, das Arbeitsverhältnis zum 31.07.2025 gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung, deren Höhe in das
Ermessen des Gerichts gestellt wird, aufzulösen wird abgewiesen.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits
4. Der Streitwert des Rechtsstreits wird auf 25.000,00 EUR festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.