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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Landesarbeitsgerichts zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

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Datum Aktenzeichen Tenor
12.12.2025 15 Sa 47/24

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 29.08.2024 - 17 Ca 1875/24 -, soweit die Klage teilweise abgewiesen wurde, teilweise abgeändert.

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 5.887,00 € brutto nebst Zinsen iHv. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.01.2024 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

III. Von den erstinstanzlichen Kosten trägt die Klägerin 44%, die Beklagte trägt 56%. Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin 49%, die Beklagte trägt 51%.

IV. Die Revision wird zugelassen.

12.12.2025 15 Sa 47/24

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 29.08.2024 - 17 Ca 1875/24 -, soweit die Klage teilweise abgewiesen wurde, teilweise abgeändert.

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 5.887,00 € brutto nebst Zinsen iHv. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.01.2024 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

III. Von den erstinstanzlichen Kosten trägt die Klägerin 44%, die Beklagte trägt 56%. Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin 49%, die Beklagte trägt 51%.

IV. Die Revision wird zugelassen.

12.12.2025 9 SaGa 2/25

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen–Schwenningen vom 01.10.2025, 3 Ga 7/25 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. 

12.12.2025 9 Sa 54/25

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg, Kammern Offenburg vom 08.05.2025, 10 Ca 242/24 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
II. Die Revision wird nicht zugelassen.

11.12.2025 8 Sa 27/25

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 26. Juni 2025 — 22 Ca 639/25 — aufgehoben und der Rechtsstreit an das Arbeitsgericht Stuttgart zur erneuten Verhandlung und Entscheidung — auch über die Kosten des Berufungsverfahrens — zurückverwiesen.


II. Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.

11.12.2025 8 Sa 28/25

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 26. Juni 2025 — 22 Ca 755/25 — aufgehoben und der Rechtsstreit an das Arbeitsgericht Stuttgart zur erneuten Verhandlung und Entscheidung — auch über die Kosten des Berufungsverfahrens — zurückverwiesen.


II. Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.

11.12.2025 8 Sa 24/25

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 30. April 2025 — 8 Ca 673/24 — wird auf seine Kosten zurückgewiesen.


II. Die Revision wird nicht zugelassen.

05.12.2025 10 Sa 51/25

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Lörrach - vom 13. Juni 2025 - 9 Ca 64/24 - abgeändert:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 37.993,23 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. Februar 2024 zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.313,28 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 3. Dezember 2024 zu bezahlen.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Entscheidung über die Kosten erster Instanz bleibt dem Urteil im Berufungsverfahren 10 Sa 77/25 vorbehalten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

05.12.2025 10 Sa 50/25

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Lörrach - vom 13. Juni 2025 - 9 Ca 63/24 - abgeändert:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 38.224,84 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. Februar 2024 zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.462,83 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 3. Dezember 2024 zu bezahlen.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Entscheidung über die Kosten erster Instanz bleibt dem Urteil im Berufungsverfahren 10 Sa 76/25 vorbehalten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

02.12.2025 11 Sa 39/25

1. Die Berufung des Klägers gegen das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Freiburg, Kn. Offenburg, vom 26.06.2025 – 10 Ca 249/24 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

02.12.2025 11 Sa 36/25

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 08.05.2025 – 1 Ca 16/25 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

02.12.2025 11 Sa 27/25

1. Das Versäumnisurteil vom 16.09.2025 wird aufrechterhalten.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.