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Adoptionen

Das Amtsgericht ist in Adoptionssachen für den Ausspruch der Adoption zuständig.

Formale Voraussetzung für eine Adoption ist neben dem Adoptionsantrag unter anderem die Vorlage von Einwilligungserklärungen (Kind, Eltern, Ehegatten).

Da diese Erklärungen - ebenso wie der Adoptionsantrag selbst - der notariellen Beurkundung bedürfen, sollte frühzeitig ein Notar konsultiert werden.
 

 

Bitte beachten Sie:

Adoptionsanträge bedürfen generell der notariellen Form. Da in einzelnen Fällen auch Zustimmungserfordernisse zu beachten sind, sollten Sie sich von einem Notar oder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.

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