Suchfunktion

Zuständigkeit

Das Amtsgericht Überlingen ist grundsätzlich für sämtliche amtsgerichtlichen Angelegenheiten zuständig. 

Auch führt das Amtsgericht Überlingen die Zwangsversteigerungs- und verwaltungsverfahren für den Bezirk des Amtsgerichts
Stockach durch.

Das für Überlingen zuständige Mahngericht ist das Amtsgericht Stuttgart zentral für ganz Baden-Württemberg.

Für Insolvenzverfahren sowie für das Schiffsregister ist das Amtsgericht Konstanz und für Landwirtschaftssachen
das Amtsgericht Singen zuständig.

In Strafsachen aus dem Bezirk des Amtsgerichts Überlingen ist für Haftsachen und alle Taten, die zum Schöffen-
und Jugendschöffengericht angeklagt werden, das Amtsgericht Konstanz zuständig.

Das Amtsgericht Freiburg führt das Handels-, Genossenschafts- und das Partnerschaftsregister sowie das Vereinsregister.

Für sämtliche arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sind die jeweiligen Arbeitsgerichte zuständig.

 

Weitere Informationen zu den amtsgerichtlichen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".

 

Information des Amtsgerichts- Registergerichts - Überlingen

 

über die Elektronische Führung und Neuordnung des Vereinsregisters

 

Zentralisierung des Vereinsregisters beim Amtsgericht Freiburg und Umstellung auf den elektronischen Registerbetrieb ab 15.09.2014

Die Landesregierung hat im September 2012 die „Konzentration und elektronische Führung des Vereinsregisters“ beschlossen. Die Entscheidung beinhaltet den Auftrag an die Justiz, eine zukunfts-orientierte Registerführung in Vereinssachen einzuführen. Im Zuge der Neuordnung des Vereinsregisters werden die bisherigen Vereinsregisterstandorte auf vier Amtsgerichte zentralisiert. Das Amtsgericht Freiburg neben den Amtsgerichten Mannheim / Stuttgart und Ulm eines der vier zentralen Registergerichte, wird für den Landgerichtsbezirk Konstanz zuständig sein. Die Eingliederung der bisherigen Vereinsregister wird schrittweise durchgeführt.  

Seit dem 15.02.2015 wird das Vereinsregister des Amtsgerichts Überlingen beim Amtsgericht Freiburg geführt. Ab diesem Zeitpunkt ist ausschließlich das Amtsgericht Freiburg, Holzmarkt 2, 79098 Freiburg ( 0761 205 -0 ) für die Führung des Vereinsregisters zuständig.  

Nach Übernahme des Vereinsregisters durch das Amtsgericht Freiburg wird die bisherige Registernummer ergänzt, um eine eindeutige Nummerierung zu erreichen.
Das neue Registerzeichen wird unter Voranstellung einer zweistelligen Kennziffer und Beibehaltung der bisherigen Registernummer sechsstellig fortgeführt. Zwischenräume werden hierbei durch Nullen aufgefüllt. Das Amtsgericht Überlingen erhält die Kennziffer 58. 

Beispiel:    Amtsgerichtsbezirk Überlingen

                   Die Registernummer lauten bisher           VR 1
                                                                                     VR 12
                                                                                     VR 123
                                                                                     VR 1234 

                   Der Amtsgerichtsbezirk Überlingen erhält die

                   Kennziffer 58

                   Die Registernummern lauten künftig:       VR 580001
                                                                                  VR 580012
                                                                                  VR 580123
                                                                                  VR 581234 

Briefbögen, auf denen die Vereinsregisternummer aufgeführt ist, müssen entsprechend angepasst werden.

Fußleiste