Suchfunktion
Zuständigkeit
Das Amtsgericht Überlingen ist grundsätzlich für sämtliche amtsgerichtlichen Angelegenheiten zuständig.
Auch führt das Amtsgericht Überlingen die Zwangsversteigerungs- und verwaltungsverfahren für den Bezirk des
Amtsgerichts
Stockach durch.
Das für Überlingen zuständige Mahngericht ist das Amtsgericht Stuttgart zentral für ganz Baden-Württemberg.
Für Insolvenzverfahren sowie für das Schiffsregister ist das Amtsgericht Konstanz und für Landwirtschaftssachen
das Amtsgericht Singen
zuständig.
In Strafsachen aus dem Bezirk des Amtsgerichts Überlingen ist für Haftsachen und alle Taten, die zum Schöffen-
und Jugendschöffengericht angeklagt werden, das Amtsgericht Konstanz zuständig.
Das Amtsgericht Freiburg führt das Handels-, Genossenschafts- und das Partnerschaftsregister sowie das Vereinsregister.
Für sämtliche arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sind die jeweiligen Arbeitsgerichte zuständig.
Weitere Informationen zu den amtsgerichtlichen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".
Information des Amtsgerichts- Registergerichts - Überlingen
über die Elektronische Führung und Neuordnung des Vereinsregisters
Zentralisierung des Vereinsregisters beim Amtsgericht Freiburg und Umstellung auf den elektronischen Registerbetrieb ab 15.09.2014
Die Landesregierung hat im September 2012 die „Konzentration und elektronische Führung des Vereinsregisters“ beschlossen.
Die Entscheidung beinhaltet den Auftrag an die Justiz, eine zukunfts-orientierte Registerführung in Vereinssachen einzuführen. Im
Zuge der Neuordnung des Vereinsregisters werden die bisherigen Vereinsregisterstandorte auf vier Amtsgerichte zentralisiert. Das
Amtsgericht Freiburg neben den Amtsgerichten Mannheim / Stuttgart und Ulm eines der vier zentralen Registergerichte, wird für den
Landgerichtsbezirk Konstanz zuständig sein. Die Eingliederung der bisherigen Vereinsregister wird schrittweise
durchgeführt.
Seit dem 15.02.2015 wird das Vereinsregister des Amtsgerichts Überlingen beim Amtsgericht Freiburg geführt. Ab diesem
Zeitpunkt ist ausschließlich das Amtsgericht Freiburg, Holzmarkt 2, 79098 Freiburg ( 0761 205 -0 ) für die Führung des
Vereinsregisters zuständig.
Nach Übernahme des Vereinsregisters durch das Amtsgericht Freiburg wird die bisherige Registernummer ergänzt, um eine eindeutige
Nummerierung zu erreichen.
Das neue Registerzeichen wird unter Voranstellung einer zweistelligen Kennziffer und Beibehaltung der bisherigen
Registernummer sechsstellig fortgeführt. Zwischenräume werden hierbei durch Nullen aufgefüllt. Das Amtsgericht
Überlingen erhält die Kennziffer 58.
Beispiel: Amtsgerichtsbezirk Überlingen
Die Registernummer lauten
bisher VR 1
VR 12
VR
123
VR
1234
Der Amtsgerichtsbezirk
Überlingen erhält die
Kennziffer 58
Die Registernummern lauten
künftig: VR 580001
VR
580012
VR
580123
VR
581234
Briefbögen, auf denen die Vereinsregisternummer aufgeführt ist, müssen entsprechend angepasst werden.