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Gerichtsvollzieher
Wenn Sie eine vollstreckbare Ausfertigung eines Vollstreckungstitels (Urteil, Vergleich...) haben und die Pfändung beweglicher
Gegenstände veranlassen wollen, dann sind dafür unsere Gerichtsvollzieher zuständig.
Ihren Auftrag erteilen sie jedoch an das Amtsgericht Überlingen, Gerichtsvollzieherverteilerstelle. Dann wird der Auftrag an den
für den betreffenden Bezirk zuständigen Gerichtsvollzieher weitergegeben.
Eilige Aufträge sind stets über die GV-Verteilerstelle beim Amtsgericht Überlingen einzureichen.
Unsere Gerichtsvollzieher sind (bitte beachten Sie deren Sprechzeiten):
1. Frau Schorpp
Mühlenstraße 21, 88662 Überlingen
Tel.: 0160/1912206
Fax: 07551/93639-111
Sprechzeiten: Dienstag von 15.30 bis 16.30 Uhr und Donnerstag von 9.00 bis 10.00 Uhr
2. Herr Hanser
Mühlenstraße 21, 88662 Überlingen
Tel.: 0170/4647053
Fax: 07551/93639-111
Sprechzeiten: Mittwoch und Donnerstag 15.00 bis 16.00 Uhr
3. Frau Fecht
Mühlenstraße 21, 88662 Überlingen
Tel.: 0151/73009145
Fax: 07551/9893322
Sprechzeiten: Dienstag 09.30 bis 10.30 Uhr und Donnerstag von 11.00 bis 12.00 Uhr
