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Gerichtsvollzieher

Wenn Sie eine vollstreckbare Ausfertigung eines Vollstreckungstitels (Urteil, Vergleich...) haben und die Pfändung beweglicher Gegenstände veranlassen wollen, dann sind dafür unsere Gerichtsvollzieher zuständig.

Ihren Auftrag erteilen sie jedoch an das Amtsgericht Überlingen, Gerichtsvollzieherverteilerstelle. Dann wird der Auftrag an den für den betreffenden Bezirk zuständigen Gerichtsvollzieher weitergegeben.

Eilige Aufträge sind stets über die GV-Verteilerstelle beim Amtsgericht Überlingen einzureichen.

Unsere Gerichtsvollzieher sind (bitte beachten Sie deren Sprechzeiten):



 

1. Frau Schorpp


Zum Hecht 5, 88662 Überlingen
Tel.: 0160/1912206
Fax: 07551/93639-111


Sprechzeiten: Dienstag von 15.30 bis 16.30 Uhr und Donnerstag von 9.00 bis 10.00 Uhr

A.Schorpp@gvbuero.de


2. Herr Hanser


Zum Hecht 5, 88662 Überlingen
Tel.: 0170/4647053
Fax: 07551/93639-111


Sprechzeiten:  Mittwoch und Donnerstag 15.00 bis 16.00 Uhr

gv.hanser@gvbuero.de



3. Frau Fecht

Zum Hecht 5, 88662 Überlingen
Tel.: 07551/9893321  0151/73009145
Fax: 07551/9893322

Sprechzeiten: Dienstag 14.00 bis 15.00 Uhr und Donnerstag von 11.00 bis 12.00 Uhr

M.Fecht@gvbuero.de


4. Herr Trautmann



Zum Hecht 5,  88662 Überlingen
Tel.: 0170 53 50 628


Sprechzeiten: Montag und Mittwoch von 10.00  bis 11.00 Uhr

B.Trautmann@gvbuero.de

 

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