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Kontaktaufnahme per E-Mail
Wichtiger Hinweis zum E-Mail-Verkehr in Rechtssachen:
Mittels einfacher E-Mail können keine Klagen, vorbereitende Schriftsätze, Anträge und sonstige verfahrensbezogene Dokumente bei Gerichten und Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg eingereicht werden. Aufgrund einer Verfügung des Präsidenten des Landgerichts Konstanz werden solche E-Mails grundsätzlich nicht ausgedruckt und entfalten daher keine Wirksamkeit als Schriftsatz zu einem gerichtlichen Verfahren.
Elektronischer Rechtsverkehr: Der elektronische Rechtsverkehr zum Amtsgericht Überlingen gem. § 130a ZPO, § 14 FamFG und § 32a StPO ist eröffnet. Es sind aber nur bestimmte Übermittlungswege zugelassen. Hierzu gehören u.a. die signierte und absenderbestätigte DE-Mail und qualifiziert elektronisch signierte Nachrichten über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Nähere Einzelheiten, wie Sie bei Gericht wirksam Schriftsätze elektronisch einreichen, finden Sie unter http://ejustice-bw.de.
Herkömmliche Übermittlungswege:
Als Bürger können Sie weiterhin verfahrensbezogene Dokumente auch mit der Post (Bahnhofstr. 8, 88662 Überlingen) oder per Telefax (07551-93639-111) einreichen. Sogenannte „professionelle Einreicher“ (wie Rechtsanwälte, Behörden u.ä.) müssen in bestimmten Verfahrensarten ab dem 01.01.2022 die für elektronische Dokumente vorgesehenen Übermittlungswege nutzen (§§ 130d ZPO, 14b FamFG, 32d StPO).
Ich habe diesen Hinweis gelesen und möchte jetzt eine E-Mail an die Poststelle schreiben.