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Kontaktaufnahme per E-Mail

Wichtiger Hinweis zum E-Mail-Verkehr in Rechtssachen:

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Mittels einfacher E-Mail können keine Klagen, vorbereitende Schriftsätze, Anträge und sonstige verfahrensbezogene Dokumente bei Gerichten und Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg eingereicht werden. Aufgrund einer Verfügung des Präsidenten des Landgerichts Konstanz werden solche E-Mails grundsätzlich nicht ausgedruckt und entfalten daher keine Wirksamkeit als Schriftsatz zu einem gerichtlichen Verfahren.​

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Elektronischer Rechtsverkehr: Der elektronische Rechtsverkehr zum Amtsgericht Überlingen gem. § 130a ZPO, § 14 FamFG und § 32a StPO ist eröffnet. Es sind aber nur bestimmte Übermittlungswege zugelassen. Hierzu gehören u.a. die signierte und absenderbestätigte DE-Mail und qualifiziert elektronisch signierte Nachrichten über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Nähere Einzelheiten, wie Sie bei Gericht wirksam Schriftsätze elektronisch einreichen, finden Sie unter http://ejustice-bw.de.​

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Herkömmliche Übermittlungswege:

Als Bürger können Sie weiterhin verfahrensbezogene Dokumente auch mit der Post (Bahnhofstr. 8, 88662 Überlingen) oder per Telefax (07551-93639-111) einreichen. Sogenannte „professionelle Einreicher“ (wie Rechtsanwälte, Behörden u.ä.) müssen in bestimmten Verfahrensarten ab dem 01.01.2022 die für elektronische Dokumente vorgesehenen Übermittlungswege nutzen (§§ 130d ZPO, 14b FamFG, 32d StPO). ​

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Ich habe diesen Hinweis gelesen und möchte jetzt eine E-Mail an die Poststelle schreiben.​

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